Hinweispflicht für Vertreiber nach § 18 (1) Batteriegesetz
Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien oder Akkumulatoren
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung
verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und
Gesundheit schaden können. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können
diese nach Gebrauch in unseren Verkaufsstellen, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor
Ort zurückgeben. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte werfen Sie nur entladene Batterien in die aufgestellten Behälter und kleben Sie bei Lithium-Batterien die
Pole ab.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem
chemischen Symbol (Cd= Cadmium, Hg=Quecksilber oder Pb= Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig
ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Batterierecycling ist die leichteste Umwelt-
schutzübung der Welt. Wir und die Umwelt danken Ihnen für Ihr verantwortungsbewusstes Handeln.